Leistungen an Arbeitnehmende
Hier finden Sie Informationen zu Leistungen an Arbeitnehmende. Diese können von den zuständigen Rehabilitationsträgern und Integrations-/ Inklusionsämtern übernommern werden. Damit soll die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung gefördert und gesichert werden.
Es gibt drei Teile: "Unterstützung bei der Arbeit", "Unterstützung bei Arbeitsweg und Wohnen" und "Unterstützung bei der Ausbildung", die aus mehreren Karten bestehen. Wenn Sie auf die Karten klicken, können Sie den Inhalt lesen.
Unterstützung bei der Arbeit
Arbeitsassistenz
Arbeitsassistenz
Eine Arbeitsassistenz hilft Beschäftigten mit Schwerbehinderung bei der Arbeit, indem sie unterstützende Aufgaben während der Arbeitszeit erledigt. Die Hauptaufgaben müssen jedoch von den Beschäftigten selbst erledigt werden.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Berufliche Weiterbildung
Berufliche Weiterbildung
Beschäftigte und Selbstständige mit Schwerbehinderung können Geld von den Rehabilitationsträgern oder vom zuständigen Integrations-/ Inklusionsamt erhalten, um sich beruflich weiterbilden zu können.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Technische Arbeitshilfen
Technische Arbeitshilfen
Wenn aufgrund einer Behinderung Schwierigkeiten bei der Arbeit auftreten, können zur Unterstützung Hilfsmittel wie Vorrichtungen und Geräte besorgt werden. Die Kosten werden übernommen, wenn die Hilfsmittel nur am Arbeitsplatz benutzt werden.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Unterstützte Beschäftigung
Unterstützte Beschäftigung
Menschen mit Behinderung, die besondere Unterstützung zur Eingliederung in das Berufsleben brauchen, können verschiedene Leistungen erhalten. Dazu gehören eine individuelle betriebliche Qualifizierung sowie eine Berufsbegleitung.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Budget für Arbeit
Budget für Arbeit
Wenn Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) gearbeitet haben oder dort arbeiten könnten, aber von Arbeitgebenden des ersten Arbeitsmarktes eingestellt werden, können die Lohnkosten und andere Kosten bezuschusst werden.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Hilfen in besonderen Lebenslagen
Hilfen in besonderen Lebenslagen
Wenn Beschäftigte wegen ihrer Behinderung ihre Arbeitsstelle verlieren könnten, können Zuschüsse und/oder Darlehen für Leistungen beantragt werden, die nicht durch den gesetzlichen Leistungskatalog abgedeckt werden.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Berufliche Selbstständigkeit
Berufliche Selbstständigkeit
Zur Gründung und Erhaltung einer Selbstständigkeit können Menschen mit Schwerbehinderung ein Darlehen erhalten.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Übergangsgeld
Übergangsgeld
Während einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation können Menschen mit Behinderung Übergangsgeld von den Rehabilitationsträgern erhalten.
Weitere Informationen: https://www.rehadat.de
Unterstützung bei Arbeitsweg und Wohnen
Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
Menschen mit Behinderung, die dauerhaft ein behinderungsgerechtes Kraftfahrtzeug brauchen, um zur Arbeit, Ausbildung oder zu anderen beruflichen Aktivitäten zu gelangen, können einen Zuschuss bekommen.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Wohnungshilfen
Wohnungshilfen
Menschen mit Behinderung können Zuschüsse erhalten, um in eine behinderungsgerechte oder erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnung umziehen zu können. Oder um Wohnraum behinderungsgerecht anzupassen.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Unterstützung bei der Ausbildung
Assistierte Ausbildung
Assistierte Ausbildung
Durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung werden junge Menschen mit Förderbedarf in der betrieblichen Berufsausbildung von der Bundesagentur für Arbeit unterstützt ihren Abschluss zu erreichen.
Weitere Informationen: https://www.rehadat.de
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Durch Ausbildungsbegleitende Hilfen der Bundesagentur für Arbeit sollen junge Menschen mit Behinderung dabei unterstützt werden, ihre Berufsausbildung erfolgreich zu beginnen, fortzusetzen und erfolgreich abzuschließen.
Weitere Informationen: https://www.rehadat.de
Ausbildungsgeld
Ausbildungsgeld
Junge Menschen mit Behinderung erhalten zur Sicherung des Lebensunterhalts Ausbildungsgeld von der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie noch keine Berufsausbildung absolviert haben.
Weitere Informationen: https://www.rehadat.de
Außerbetriebliche Berufsausbildung
Außerbetriebliche Berufsausbildung
Junge Menschen werden mit einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung unterstützt ihren Ausbildungsabschluss zu erreichen. Dies ist eine Option, wenn eine Ausbildung in einem regulären Betrieb auch mit Ausbildungsbegleitenden Hilfen oder einer Assistierten Ausbildung nicht möglich ist.
Weitere Informationen: https://www.rehadat.de
Berufsausbildungsbeihilfe
Berufsausbildungsbeihilfe
Jugendliche mit oder ohne Behinderung können die Berufsausbildungsbeihilfe der Bundesagentur für Arbeit erhalten, wenn sie eine Berufsausbildung, eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine nachträgliche Schulausbildung zur Erreichung des Hauptschulabschlusses absolvieren.
Weitere Informationen: https://www.rehadat.de/
Weitere Informationen zu Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten erhalten Sie auch bei der Deutschen Rentenversicherung.