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BEM - Finanzielle Leistungen an Arbeitgebende

Hier finden Sie Informationen zu Leistungen an Arbeitgebende, die von den zuständigen Rehabilitationsträgern und Integrations-/ Inklusionsämtern übernommen werden können, um die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu fördern und zu sichern. Außerdem finden Sie eine Übersicht zu den Ansprechstellen für weitere Informationen.

Es gibt drei Teile: "Leistungen zur Schaffung fähigkeitsgerechter Arbeitsplätze", "Leistungen zur Neueinstellung von Menschen mit Behinderung" und "Leistungen zur Ausbildung von Menschen mit Behinderung", die aus mehreren Karten bestehen. Wenn Sie auf die Karten klicken, können Sie den Inhalt lesen.

Leistungen zur Schaffung fähigkeitsgerechter Arbeitsplätze

1

Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ)

Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ)

Arbeitgebende können einen Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ) erhalten, wenn Mitarbeitende aufgrund ihrer Behinderung langfristig eine reduzierte Arbeitsleistung erbringen und den Arbeitgebenden dadurch überdurchschnittlich hohe finanzielle Aufwendungen oder sonstige außergewöhnliche Belastungen entstehen.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

2

Gestaltung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes

Gestaltung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes

Arbeitgebende können Zuschüsse oder Darlehen bei den Rehabilitationsträgern oder dem für sie zuständigen Integrations-/ Inklusionsamt beantragen. Diese diesen der behinderungsgerechten Gestaltung und Unterhaltung von Arbeitsplätzen, z. B. technische Arbeitshilfen, Teilzeitarbeitsplätze.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

3

Einrichtung eines anderen Arbeitsplatzes

Einrichtung eines anderen Arbeitsplatzes

Wenn Beschäftigte aufgrund ihrer Schwerbehinderung ihre bisherige Arbeit nicht mehr ausüben können oder dürfen, können Arbeitgebende Zuschüsse und/oder Darlehen von dem für sie zuständigen Integrations-/ Inklusionsamt erhalten, um einen neuen Arbeitsplatz einzurichten und auszustatten.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

4

Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes

Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes

Wenn Arbeitgebende Personen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung einstellen und dafür einen neuen Arbeitsplatz einrichten müssen, können sie einen Kostenzuschuss für die Ausstattung des neuen Arbeitsplatzes durch das für Sie zuständige Integrations-/ Inklusionsamt erhalten.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

5

Personelle Unterstützung

Personelle Unterstützung

Wenn Beschäftigte aufgrund ihrer Behinderung Hilfe von Kolleg*innen benötigen, um ihre Arbeit zu erledigen, können Arbeitgebende bei dem für sie zuständigen Integrations-/ Inklusionsamt Unterstützung bei den dadurch entstehenden Kosten beantragen.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

6

Teilhabe am Arbeitsleben

Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können in Form von Zuschüssen an Arbeitgebende geleistet werden. Diese können von Auflagen und Bedingungen abhängig gemacht werden.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

Leistungen zur Neueinstellung von Menschen mit Behinderung

1

Lohnkosten- bzw. Eingliederungszuschuss

Lohnkosten- bzw. Eingliederungszuschuss (EGZ)

Arbeitgebende können für die Einstellung von Personen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

2

Probebeschäftigung

Probebeschäftigung

Wenn Personen mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung eine Probezeit von bis zu 3 Monaten durchlaufen, um beispielsweise eine dauerhafte Anstellung zu erreichen, können die Rehabilitationsträger die Personalkosten in dieser Zeit übernehmen.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

3

Budget für Arbeit

Budget für Arbeit

Arbeitgebende können einen Zuschuss zu Lohn- und weiteren Kosten erhalten, wenn sie eine Person einstellen, die zuvor in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) tätig war oder einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM hat. Das Budget für Arbeit wird durch den Rehabilitationsträger oder das zuständige Integrations-/ Inklusionsamt gezahlt.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

Leistungen zur Ausbildung von Menschen mit Behinderung

1

Einrichtung eines neuen Ausbildungsplatzes

Einrichtung eines neuen Ausbildungsplatzes

Wenn Arbeitgebende Personen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung als Auszubildende einstellen, können sie einen Kostenzuschuss durch das zuständige Integrations-/ Inklusionsamt für die Ausstattung eines Ausbildungsplatzes erhalten.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

2

Gebühren bei der Berufsausbildung

Gebühren bei der Berufsausbildung

Arbeitgebende können Zuschüsse zu den Ausbildungsgebühren, die von den Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern erhoben werden, erhalten.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

3

Gestaltung eines behinderungsgerechten Ausbildungsplatzes

Gestaltung eines behinderungsgerechten Ausbildungsplatzes

Arbeitgebende können Zuschüsse oder Darlehen bei den Rehabilitationsträgern oder dem zuständigen Integrations-/ Inklusionsamt beantragen. Diese diesen der behinderungsgerechten Gestaltung und Unterhaltung von behinderungsgerechten Ausbildungsplätzen.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

4

Kosten der Berufsausbildung

Kosten der Berufsausbildung

Arbeitgebende können Prämien und Zuschüsse zu den Kosten einer Berufsausbildung durch das zuständige Integrations-/ Inklusionsamt erhalten, wenn die oder der Auszubildende eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung hat.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

Weitere Informationen zu Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten erhalten Sie auch bei der Deutschen Rentenversicherung.

Ansprechstellen für weitere Informationen

Die Agentur für Arbeit unterstützt Unternehmen mit dem technischen Beratungsdienst dabei, geeignete Arbeitsmittel und Hilfen auszuwählen, um den Arbeitsplatz an die Bedürfnisse von Mitarbeitenden mit Behinderung anzupassen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.arbeitsagentur.de

Die Integrations- und Inklusionsämter fördern die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Zum Angebot gehört der technische Beratungsdienst, welcher kostenfrei dazu berät, wie Arbeitsplätze behindertengerecht ausgestattet werden können. Die Integrations- und Inklusionsämter sind die Hauptauftraggeber der Integrationsfachdienste (IFD). Auf der Seite des BIH finden Sie durch Angabe Ihrer Postleitzahl die für Sie zuständige Ansprechstelle bei dem Integrations- oder Inklusionsamt, Integrationsfachdienst und Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber: www.bih.de

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) ist ein Zusammenschluss der Rehabilitationsträger in Deutschland. Sie informiert, berät und unterstützt über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, Fachgespräche, Fortbildungen und Publikationen. 

Auf der Webseite finden sich rechtliche Hintergründe und vertiefende Informationen: www.bar-frankfurt.de

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist die Gesamtheit der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und für Leistungen zur Rehabilitation zuständig, wenn Beschäftigte eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren vorweisen können. Arbeitgebende erhalten von der DRV Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Weitere Informationen, auch zu Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten, finden Sie unter: www.deutsche-rentenversicherung.de

„einfach teilhaben“ ist ein Informationsportal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales rund um das Thema Inklusion. Neben Informationen zur Schwerbehinderung gibt es auch Abschnitte zur stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell, zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), usw.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.einfach-teilhaben.de

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) beraten Unternehmen und Organisationen, die Menschen mit Behinderung ausbilden, einstellen oder weiterhin beschäftigen wollen. Die EAA unterstützen Arbeitgebende Anträge bei den zuständigen Leistungsträgern zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bih.de/integrationsaemter/aufgaben-und-leistungen/einheitliche-ansprechstellen/

Das inklusive Expert*innennetzwerk (iXNet) ist an den Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit angegliedert. Das Netzwerk engagiert sich für die berufliche Teilhabe und Verbesserung der Karrierechancen von Akademiker*innen mit Behinderung. Auf der Webseite finden sich Informationen sowie und Beratungs- und Unterstützungsangebote: www.ixnet-projekt.de

REHADAT ist eine frei verfügbare Online-Plattform zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Diese umfasst 14 verschiedene Portale, die sich jeweils auf einen Informationsbereich fokussieren. Das Portal REHADAT-Hilfsmittel bietet beispielsweise eine Übersicht zu Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen. Auf dem Portal REHADAT-Talentplus erhalten Akteur*innen der betrieblichen Inklusion Wissen und Handlungsempfehlungen sowie mit dem “Förderfinder” einen Überblick zu Fördermöglichkeiten.

Weitere Informationen: www.rehadat.de

Die Stiftung barrierefrei kommunizieren! informiert darüber, welche Hilfsmittel gesundheitliche Einschränkungen kompensieren können mit ausführlichen Informationen über Techniken und Technologien für Computer und Internet.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.stiftung-barrierefrei-kommunizieren.de

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