Leistungen an Arbeitgebende
Hier finden Sie Informationen zu Leistungen an Arbeitgebende, die von den zuständigen Rehabilitationsträgern und Integrations-/ Inklusionsämtern übernommern werden können, um die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu fördern und zu sichern.
Es gibt drei Teile: "Fähigkeitsgerechte Arbeit", "Neueinstellung" und "Ausbildung", die aus mehreren Karten bestehen. Wenn Sie auf die Karten klicken, können Sie den Inhalt lesen.
Fähigkeitsgerechte Arbeit
Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ)
Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ)
Arbeitgebende können einen Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ) erhalten, wenn Mitarbeitende aufgrund ihrer Behinderung langfristig eine reduzierte Arbeitsleistung erbringen und den Arbeitgebenden dadurch überdurchschnittlich hohe finanzielle Aufwendungen oder sonstige außergewöhnliche Belastungen entstehen.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Gestaltung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes
Gestaltung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes
Arbeitgebende können Zuschüsse oder Darlehen bei den Rehabilitationsträgern oder dem für sie zuständigen Integrations-/ Inklusionsamt beantragen. Diese diesen der behinderungsgerechten Gestaltung und Unterhaltung von Arbeitsplätzen, z. B. technische Arbeitshilfen, Teilzeitarbeitsplätze.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Einrichtung eines anderen Arbeitsplatzes
Einrichtung eines anderen Arbeitsplatzes
Wenn Beschäftigte aufgrund ihrer Schwerbehinderung ihre bisherige Arbeit nicht mehr ausüben können oder dürfen, können Arbeitgebende Zuschüsse und/oder Darlehen von dem für sie zuständigen Integrations-/ Inklusionsamt erhalten, um einen neuen Arbeitsplatz einzurichten und auszustatten.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes
Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes
Wenn Arbeitgebende Personen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung einstellen und dafür einen neuen Arbeitsplatz einrichten müssen, können sie einen Kostenzuschuss für die Ausstattung des neuen Arbeitsplatzes durch das für Sie zuständige Integrations-/ Inklusionsamt erhalten.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Personelle Unterstützung
Personelle Unterstützung
Wenn Beschäftigte aufgrund ihrer Behinderung Hilfe von Kolleg*innen benötigen, um ihre Arbeit zu erledigen, können Arbeitgebende bei dem für sie zuständigen Integrations-/ Inklusionsamt Unterstützung bei den dadurch entstehenden Kosten beantragen.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Teilhabe am Arbeitsleben
Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können in Form von Zuschüssen an Arbeitgebende geleistet werden. Diese können von Auflagen und Bedingungen abhängig gemacht werden.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Neueinstellung
Lohnkosten- bzw. Eingliederungszuschuss
Lohnkosten- bzw. Eingliederungszuschuss (EGZ)
Arbeitgebende können für die Einstellung von Personen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Probebeschäftigung
Probebeschäftigung
Wenn Personen mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung eine Probezeit von bis zu 3 Monaten durchlaufen, um beispielsweise eine dauerhafte Anstellung zu erreichen, können die Rehabilitationsträger die Personalkosten in dieser Zeit übernehmen.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Budget für Arbeit
Budget für Arbeit
Arbeitgebende können einen Zuschuss zu Lohn- und weiteren Kosten erhalten, wenn sie eine Person einstellen, die zuvor in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) tätig war oder einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM hat. Das Budget für Arbeit wird durch den Rehabilitationsträger oder das zuständige Integrations-/ Inklusionsamt gezahlt.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Ausbildung
Einrichtung eines neuen Ausbildungsplatzes
Einrichtung eines neuen Ausbildungsplatzes
Wenn Arbeitgebende Personen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung als Auszubildende einstellen, können sie einen Kostenzuschuss durch das zuständige Integrations-/ Inklusionsamt für die Ausstattung eines Ausbildungsplatzes erhalten.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Gebühren bei der Berufsausbildung
Gebühren bei der Berufsausbildung
Arbeitgebende können Zuschüsse zu den Ausbildungsgebühren, die von den Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern erhoben werden, erhalten.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Gestaltung eines behinderungsgerechten Ausbildungsplatzes
Gestaltung eines behinderungsgerechten Ausbildungsplatzes
Arbeitgebende können Zuschüsse oder Darlehen bei den Rehabilitationsträgern oder dem zuständigen Integrations-/ Inklusionsamt beantragen. Diese diesen der behinderungsgerechten Gestaltung und Unterhaltung von behinderungsgerechten Ausbildungsplätzen.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Kosten der Berufsausbildung
Kosten der Berufsausbildung
Arbeitgebende können Prämien und Zuschüsse zu den Kosten einer Berufsausbildung durch das zuständige Integrations-/ Inklusionsamt erhalten, wenn die oder der Auszubildende eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung hat.
Weitere Informationen: https://www.bih.de
Weitere Informationen zu Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten erhalten Sie auch bei der Deutschen Rentenversicherung.
Quelle: In Anlehnung an ZB info Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf (Stand: November 2021)